Abstand - Hygiene - Mundschutz
Corona - Aufhebung der Maßnahmen
Liebe Teilnehmer,
nach der neuen Rechtslage entfällt ab 3. April die 3G-Regel auch für die Bildungsstätten.
Für die Teilnahme an unseren Kursen ist also die Vorlage eines Nachweises über eine Impfung, Genesung oder über einen negativen Test nicht mehr erforderlich.